Welche Substanz braucht eine Auslandsgesellschaft nach § 8 Absatz 2 AStG?
Welche Ausstattung und welches Personal zur Tätigkeit passen, wo Eigenverantwortung erkennbar wird und wann ausgelagerte Aufgaben den Nachweis nach § 8 Absatz 2 AStG ausschließen.