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Ungarische Holding: Können GmbH-Dividenden für Investitionen fließen?

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Ungarische Holding mit deutscher GmbH und Dividenden für Investitionen

Eine ungarische Holding kann Dividenden einer deutschen GmbH für weitere Investitionen bündeln. Eine Ausschüttung ohne deutsche Quellensteuer und steuerfreie Dividenden in Ungarn sind jedoch keine automatische Zusage. Ich würde zuerst Zahlungsweg, Geschäftsleitung und Gründungsfolge prüfen lassen.

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Zwei Steuerfragen beim Dividendenfluss unterscheiden

Für mich liegt der konkrete Nutzen dieser Struktur darin, ausgeschüttete Gewinne einer deutschen Tochtergesellschaft bei einer ungarischen Muttergesellschaft für weitere Investitionen zusammenzuführen. Dabei sind zwei Fragen getrennt zu beantworten: Kann die Ausschüttung Deutschland ohne deutsche Quellensteuer verlassen? Und wie wird die erhaltene Dividende bei der Holding in Ungarn behandelt?

EU-rechtlich kann eine Ausschüttung der deutschen Tochter an die ungarische Mutter ohne deutsche Quellensteuer möglich sein. Bei der ungarischen Holding können diese Dividenden steuerfrei sein. Ich würde beide Ergebnisse vor der Umsetzung für die konkrete Beteiligungsstruktur fachlich prüfen lassen. Die bloße Kombination einer deutschen GmbH mit einer ungarischen Gesellschaft ist noch keine Bestätigung der steuerlichen Behandlung.

Die genannten 9 Prozent ungarische Körperschaftsteuer betreffen eine andere Ebene als die Steuerfreiheit empfangener Dividenden. Ebenso sind rund 30 Prozent in Deutschland als zusammengefasste Belastung aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu verstehen, nicht als Körperschaftsteuersatz allein. Daraus folgt keine Rechnung, nach der sämtliche Gewinne der deutschen GmbH plötzlich nur noch mit 9 Prozent besteuert würden.

Was das Beispiel für Investitionen tatsächlich bedeutet

Das Strukturbeispiel ist überschaubar: Ein Unternehmer lebt in Ungarn. Seine ungarische Holding hält die deutsche GmbH. Die GmbH schüttet Gewinne an die Holding aus, die diese Mittel für Investitionen verwenden soll.

Der entscheidende Punkt ist der Übergang von der operativen Tochter zur investierenden Mutter. Wenn die vorgesehene steuerliche Behandlung greift, kann die Dividende ohne die genannten zusätzlichen Steuerabzüge auf diesem Ausschüttungsweg bei der Holding ankommen. Das bedeutet nicht, dass der zugrunde liegende GmbH-Gewinn unversteuert entstanden ist. Ebenso beschreibt das Beispiel Geld für Investitionen innerhalb der Holding, nicht eine steuerfreie private Auszahlung an den Unternehmer.

Länder nach Aufgaben kombinieren

Eine Muttergesellschaft in Ungarn lässt sich mit Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verbinden. Ich würde jeder Gesellschaft zuerst eine konkrete Aufgabe zuordnen: Welche Gesellschaft betreibt das Geschäft, welche hält die Beteiligungen und welche entscheidet über weitere Investitionen?

Diese Aufgabenverteilung ist aussagekräftiger als ein isolierter Vergleich von Steuersätzen. Die für Deutschland und Ungarn beschriebene Dividendenbehandlung lässt sich dabei nicht allein wegen derselben Muttergesellschaft auf jede weitere Länderkombination übertragen. Jede zusätzliche Verbindung gehört in die zuständige Fachprüfung.

Vor der Gründung Leitung und Reihenfolge klären

Eine Holding ist für mich kein fertiges Produkt. Sie braucht echte Substanz und eine tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort. Für die Vorbereitung würde ich deshalb klären: Wer führt die ungarische Holding tatsächlich? Wo fallen ihre Entscheidungen? Welche Funktion erfüllt sie über den Empfang von Dividenden hinaus?

Meine organisatorische Reihenfolge wäre: zunächst Aufgaben und Beteiligungen festhalten, danach den geplanten Dividendenfluss und die örtliche Leitung beschreiben, anschließend die rechtlichen und steuerlichen Fragen prüfen lassen. Erst auf dieser Grundlage sollte die konkrete Gründungsfolge festgelegt werden. Eine neue Struktur ist außerdem keine pauschale Lösung für Fragen der Wegzugsbesteuerung bei einem späteren Umzug.

Wenn Sie diese Verbindung zwischen einer deutschen GmbH und einer ungarischen Holding vorbereiten möchten, können Sie mich, Norbert Péter / DER BUDAPESTER, über die Kontaktseite erreichen. Beschreiben Sie dafür die bestehende Beteiligung, den geplanten Standort der Leitung und das Investitionsziel. Dieser Beitrag dient der Orientierung; die individuelle Rechts- und Steuerprüfung gehört zu zugelassenen Berufsträgern.

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